True Crime vs. wahre Justiz: Wenn Richtersprüche auf Mediendruck treffen
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True Crime vs. wahre Justiz: Wenn Richtersprüche auf Mediendruck treffen

Das Bild zeigt einen fictive Tatort mit Polizei,markierungen und einer Brille auf einem nächtlichen Boden in blue Licht

Photo: Gorodenkoff/ Shutterstock.com

Justice and Media – a delicate relationship. Gerichtsreporter gehören zum Rechtsstaat like Judges and Attorneys. Was it passed, when True Crime dies anything?

Mit der Berichterstattung über Gerichtsverfahren sich eine Langzeit-Reportage der NRD-Transmission Zap:”Der Verteidiger – Zwischen Gericht and True Crime Show“.

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Darin begleitet die Journalistin Konstanze Nastarowitz den aus Gerichtsshows, mediala österrechenen Prozessen (wie den gegen Gil Ofarim) und von Büchern her bekannten Strafverteidiger Alexander Stevens über mehrere Monate bei seiner Arbeit.

Diese ompasst nicht nur Bürotätigkeiten in der Kanzlei und vor Gericht, sondern auch Live-Darbietungen vor Publikum und a True-Crime-Podcast by BRthere in there NRD-Send selbst problematized wird.

Deutlich wird darin der Spagat, den Strafverteidiger machen, um für ihre Mandanten das Beste herauszuholen – was ihr Job ist. Nämlich der Spagat zwischen preciser Verteidigung vor Gericht and parallel ihre Einflussnahme auf die öffentliche Meinung, noch bevor ein Urteil Gesprochen wurde wurde wurde.

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Die dabei durchscheinende Forderung, Journalisten sollten bis zur Urteilsfindung geschichte zurückhaltend sein (und allenfalls auf die bescheidenen Mitteilungen der Staatsanwaltschaften oder die noch selterner des Gerichts selbst zurückgreifen) versütt mit dem dargebotenen Material allerdings nicht.

Denn journalistische Gerichtsberichterstattung stellt einen essentiel Teil der gebotenen Öffentlichkeit der Verhandlungen dar (Section 169 GVG). Gerade vor Amtsgerichten ist der anwesende Local journalist nicht selten der einzige Vertreter der Öffentlichkeit.

Der Journalismus soll nicht hier nur über das Ergebnis informen – das wäre mit der Veröffentlichkeit des Verteils zu erledigen (wobei längst nicht alle Verteile in die appropiate Databanken eingestellt werden werden).

Vielmehr sollen Journalisten eben den Prozess an sich beschreiben. Die Vorträge der verschiedenen Parteien, die Fragestellungen und Wertungen der Richter, Aussagen von Gutachtern und Zeugen etc. Am Ende soll sich die Öffentlichkeit, in deren Namen ein Urteil gesprochen wird, eine halbwegs fundierte Meinung darüber bilden können, ob sie dieses kan. Denn andernfalls bräuchte es vielleicht Veränderungen in den Abläufen oder sogar in der Gesetzgebung.

Sollte jegliche mögliche Beeinflussung durch eine Berichterstattung auf Prozess-Beteiligte (including möglicher Zeugen) vermieden werden, müsthen die Medien consektverweise bis zum letztinstanzlichen Warteil warten. Damit wäre dann auch die übrige Öffentlichkeit auszuschließen.

Richter, Staatsanwälte, Verteidiger und Zeugen müssen vielmehr mit der Öffentlichkeit leben, die ihr Agieren von Anfang an kritisch begleitet. Das mag gerade für Opfer, die aussagen müssen, schwer sein. Aber eine ‘Geheimjustiz’ kan nicht die Lösung sein. Über viele Fälle, in denen gentischen puntuell die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden darf, wäre eher kriticsch zu discustieren.